Allgemeine Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Dmytro Morenko

1. Leistungen

1.1 Das Umzugsunternehmen erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

1.2 Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie das Umzugsunternehmen den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

1.3 Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

1.4 Das Personal des Umzugsunternehmens ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet.

2. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

3. Beauftragung Dritter

Das Umzugsunternehmen kann ein weiteres Unternehmen mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

4. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an das Umzugsunternehmen zu zahlen.

6. Transportsicherungen

6.1 Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten wie z.B Waschmaschinen oder EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

6.2 Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet.

7. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Umzugsunternehmens ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

8. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

9. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

10. Fälligkeit des Entgelts

10.1 Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Umzugsunternehmens zu bezahlen.

10.2 Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.

10.3 Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der erbrachten Dienstleitung und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

11. Rücktritt und Kündigung

Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB. Nach § 312g BGB besteht kein Widerrufsrecht. Unter anderem darf bei einer Kündigung durch den Absender nach § 415 Absatz 2 HGB ein Drittel des vereinbarten Rechnungsbetrages durch das Umzugsunternehmen verlangt werden.

12. Gerichtsstand

12.1 Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht in Saarbrücken ausschließlich zuständig.

12.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

14. Datenschutz

Das Umzugsunternehmen verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, so- weit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

Erklärungen gemäß § 5 DDG
Dmytro Morenko
Saarbrücker Straße 290
66125 Saarbrücken

E-Mail: morenko@gmx.de
Telefon: 0162 7541724
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Dmytro Morenko